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   OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07   

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https://dejure.org/2008,8811
OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07 (https://dejure.org/2008,8811)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2008 - WVerg 10/07 (https://dejure.org/2008,8811)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - WVerg 10/07 (https://dejure.org/2008,8811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über das Bestehen einer vergaberechtswidrigen De-Facto-Vergabe von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge; Frage einer Zulässigkeit der Ausübung von Vertragsverlängerungsoptionen; Voraussetzungen einer De-Facto-Vergabe von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge; ...

  • Wolters Kluwer
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VgV § 13 S. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VgV § 13 S. 6
    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe - Zwischenlösung bis zur Neuvergabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist für Nachprüfungsantrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1198
  • VergabeR 2008, 567
  • ZfBR 2008, 527 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07
    Deshalb ist nach einem wirksamen Vertragsschluss ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig, wenn der Mangel eines geregelten Vergabeverfahrens gerügt wird (BGHZ 162, 116, 125).

    Da die Informationspflichten aus § 13 Satz 1 und 2 VgV und die Nichtigkeitsfolge im Falle ihrer Missachtung Teil eines nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleiteten und durchgeführten geregelten Vergabeverfahrens sind, ist § 13 VgV nicht unmittelbar anwendbar, wenn ein derart geregeltes Verfahren tatsächlich nicht stattgefunden hat (BGHZ 162, 116, 131).

    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 01.02.2005 - X ZB 27/04 - (BGHZ 162, 116) kann der Grundgedanke der Vorschrift auch in Fällen zum Tragen kommen, in denen entgegen § 97 Abs. 1 GWB zur Beschaffung von Dienstleistungen ein geregeltes Vergabeverfahren nicht eingeleitet wird, weil und soweit auch dann die Gefahr besteht, dass an dem Auftrag interessierte Unternehmen als Folge eines Vertragsschlusses keinen Primärrechtsschutz erlangen können.

    Um den gebotenen effektiven Rechtsschutz nicht leerlaufen zu lassen, ist der Auftraggeber in einer solchen Konstellation bei Meidung der Nichtigkeitssanktion gehalten, den anderen Bietern diese Gründe rechtzeitig vor Vertragsschluss mitzuteilen (BGHZ 162, 116, 131 ff.; so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 7/01, VergabeR 2002, 142; OLG Jena, Beschluss vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23.02.2005 - Verg 78/04, VergabeR 2005, 503 und Verg 85/04, VergabeR 2005, 508 sowie vom 24.02.2005 - Verg 88/04, NZBau 2005, 535; OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 4/05, VergabeR 2005, 620; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06, VergabeR 2007, 86; OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 Verg 14/06, VergabeR 2007, 512).

  • OLG Dresden, 16.10.2001 - WVerg 7/01

    Antragsbefugnis eines am Vergabeverfahren nicht beteiligten Unternehmens

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07
    Um den gebotenen effektiven Rechtsschutz nicht leerlaufen zu lassen, ist der Auftraggeber in einer solchen Konstellation bei Meidung der Nichtigkeitssanktion gehalten, den anderen Bietern diese Gründe rechtzeitig vor Vertragsschluss mitzuteilen (BGHZ 162, 116, 131 ff.; so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 7/01, VergabeR 2002, 142; OLG Jena, Beschluss vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23.02.2005 - Verg 78/04, VergabeR 2005, 503 und Verg 85/04, VergabeR 2005, 508 sowie vom 24.02.2005 - Verg 88/04, NZBau 2005, 535; OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 4/05, VergabeR 2005, 620; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06, VergabeR 2007, 86; OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 Verg 14/06, VergabeR 2007, 512).

    Der Bieterstatus wirkt dann im Verhandlungsverfahren fort, auch wenn in diesem ein Angebot nicht abgegeben worden ist und - mangels Kenntnis - auch nicht abgegeben werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 16.10.2001 aaO.).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07
    Die Vergabekammer kann in zulässiger Weise nicht mehr angerufen werden, sobald der Vertrag, an dem der Antragsteller Interesse zu haben behauptet, wirksam zustande gekommen ist, weil dann zuvor begangene Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen nicht mehr beseitigt werden können (BGHZ 146, 202, 206; 158, 43, 48).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    50 c) Im Bereich der Daseinsvorsorge ist jedoch anerkannt, dass Dringlichkeit aus einer besonderen Gefahrensituation heraus für eine gewisse Zeit auch dann gegeben sein kann, wenn sie im Übrigen auf von dem Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruht, etwa der Aufhebung eines Vergabeverfahrens oder - wie hier - auf der Wahl des falschen Vergabeverfahrens und einer infolgedessen unwirksamen (ersten) Auftragserteilung (OLG Dresden, Beschl.v. 24.1.2008, WVerg 10/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.9.2008, VII Verg 57/08 jew. bei juris; Marx/Hölz a.a.O. m.w.N. Fn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung davon aus, dass auch bei nicht prioritären Dienstleistungen ein Vergabenachprüfungsverfahren statthaft ist (vgl. OLG Dresden, VergabeR 2008, 567 m.w.N.; OLG Dresden, NZBau 2008, 594 = VergabeR 2008, 809; inzidenter wohl auch BGH NZBau 2009, 201 = VergabeR 2009, 156; Bischoff, in Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht, § 1a VOL/A Rdnrn. 14).
  • VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16

    Unwirksamer Vertrag nach Vergabeverfahren wegen Verstoßes gegen die Informations-

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Leistungen der dem Auftraggeber verpflichtend zugewiesenen Daseinsvorsorge in der Situation nach Feststellung der Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags eine besondere Dringlichkeit für einen gewissen Zeitraum selbst dann gegeben sein kann, wenn die Gründe für die Dringlichkeit - wie hier - in der Sphäre des Auftraggebers liegen (OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07).

    Nach der Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07) sind diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hatten, grundsätzlich auch an dem Verfahren zur Vergabe der Interimsaufträge zu beteiligen.

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